Wer darf Arbeitsbühnen bedienen?
Einen deutschen, allgemeingültigen Führerschein gibt es für Arbeitsbühnen nicht. Im privaten Bereich kann also jeder damit arbeiten.
Im gewerblichen Bereich ist dies theoretisch derzeit auch noch möglich, allerdings liegt die Verantwortung beim Unternehmer, der seine Mitarbeiter mit dem Umgang von Arbeitsbühnen beauftragt. Dieser ist verpflichtet seine Mitarbeiter schriftlich zu beauftragen und hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Personen im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen ausreichend eingewiesen und unterwiesen werden (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10).
Bei einer Anmietung findet eine Einweisung durch den Vermieter statt. Diese ist vom Staat gesetzlich vorgeschrieben und ein entsprechender schriftlicher Nachweis darüber ist im gewerblichen Bereich obligatorisch.
Auch wenn derzeit noch keine gesetzliche Pflicht für einen Bedienerausweis besteht, so schreiben mittlerweile viele Unternehmen diesen bereits vor.
Und sollte doch einmal etwas passieren, so muss der Bediener seine Qualifizierung zur Bedienung des Geräts vor Gericht beweisen. Mit einem SYSTEM-CARD-Bedienerausweis ist dies ganz einfach.
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