SYSTEM-CARD Schulungen bei GL Verleih:
Machen Sie Ihren Führerschein für Arbeitsbühnen, Telestapler und Furförderzeuge ganz einfach mit uns.
Sicherheit und Verantwortung
Unser Leitspruch “Wer hoch hinaus will, braucht fundiertes Wissen” basiert auf unserer langjährigen Erfahrung im Umgang und in der Vermietung von Arbeitsbühnen. Denn auch wenn die Sicherheitseinrichtungen an den Geräten von Jahr zu Jahr besser werden, so ist doch eine fundierte Schulung eine wichtige Grundlage.
Der Schlüssel für einen sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsbühnen ist die sorgfältige Ausbildung der Bediener.
Die DGUV Vorschrift 1, “Grundsätze der Prävention”, definiert die Geltungsbereiche und Pflichten zum Thema Unfallverhütung.
Als Unternehmer tragen Sie eine besonders hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Sie sind verpflichtet, dass alle Personen im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen ausreichend eingewiesen und unterwiesen werden (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10).
Auch wenn derzeit noch keine gesetzliche Pflicht für einen Bedienerausweis besteht, so schreiben mittlerweile viele Unternehmen diesen bereits vor. Und sollte doch einmal etwas passieren, so muss der Bediener seine Qualifizierung zur Bedienung des Geräts vor Gericht beweisen. Mit einem SYSTEM-CARD-Bedienerausweis ist dies ganz einfach.
Die SYSTEM-CARD hilft Ihnen, effizient und rechtssicher zu arbeiten.
Vergleichbar mit der PAL Card von IPAF, ist auch die SYSTEM-CARD ein international gültiger Bedienerausweis.
Flyer-Downloads
Zur Information
Unser Ziel: Ihre Sicherheit
Die SYSTEM-CARD Erstschulung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen und findet entweder in unserem Schulungszentrum oder bei Ihnen vor Ort statt. Je nach betrieblichen Einsatzbereichen können die unterschiedlichen Gerätekategorien individuell ausgewählt werden. Im Gegensatz zur IPAF Schulung bieten wir für die Erstschulung kein eLearning an, da wir der Meinung sind, dass so individuelle Fragen, insbesondere von Anfängern, schnell und kompetent von unseren zertifizierten Trainern geklärt werden können. Die Erstschulung beinhaltet:
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- rechtliche Grundlagen
- technische Grundlagen
- Definition von Hubarbeitsbühnen
- Darstellung der unterschiedlichen Bauformen von Hubarbeitsbühnen
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verhaltensregeln für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Unfallszenarien
Nach bestandenem Test erhalten die Teilnehmer die SYSTEM-CARD als Bedienausweis und ein Checkheft für die Praxis.
Jährliche Unterweisung als kostengünstiges e-Learning
Zu den Grundsätzen der Prävention gehört, dass Ihre Mitarbeiter, die im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen stehen, mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Das SYSTEM-LIFT E-Learning wurde am 27.06.2017 von der BG zertifiziert! Damit haben wir die erste und einzige DGUV-zertifizierte E-Learninganwendung im Bereich Jahresunterweisungen (für Hubarbeitsbühnen)!
Wenn Ihre Mitarbeiter im Besitz einer SYSTEM- oder GL-CARD sind, macht es das innovative e-Learning Ihnen und Ihren Mitarbeitern ganz einfach:
Bequem vom Arbeitsplatz oder von zu Hause aus können Ihre Mitarbeiter unabhängig voneinander die Schulungen mit integriertem Wissenstest durchführen. Nach bestandenem Test erhält der Mitarbeiter ein Zertifikat per E-Mail. Sie erhalten einen Unterweisungsnachweis per E-Mail zur Dokumentation für die Personalakte.
Ihre Vorteile durch e-Learning
Hohe Kostenersparnis
Effizient und flexibel
e-Learning im Arbeitsschutz
Vorteile der Online-Jahresunterweisung
Staplerschulungen bei GL Verleih
Nach der DGUV Vorschrift 68 – “Flurförderzeuge”, §7 müssen Staplerfahrer nachweislich ausgebildet und schriftlich beauftragt sein, um einen Stapler fahren zu dürfen.
Durch einen Fahrerausweis und ein Zertifikat wird die Ausbildung rechtskräftig belegt.
Unsere Schulung zum Staplerfahrer finden auf Basis des DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ statt und enthält folgende Inhalte:
Um eine anhaltend hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sind Unternehmer verpflichtet, die Staplerfahrer mindestens einmal jährlich zu unterweisen (nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention”).