FAQ Schulungen
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Betriebssicherheitsverordnungen in Verbindung mit der DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) “Betreiben von Arbeitsmitteln” fordern, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
Das bedeutet, dass Bediener von Hubarbeitsbühnen vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden müssen und Angaben über welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt enthalten sollen. Dies kann er aber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.
Im DGUV Grundsatz 308-008 (bisher: BGG 966) “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” wird die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen, sowie die theoretische und praktische Ausbildung der Bediener beschrieben.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. -
Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es derzeit nicht. Aber auch wenn noch keine gesetzliche Pflicht für einen Bedienerausweis besteht, so schreiben mittlerweile viele Unternehmen diesen bereits vor. Und sollte doch einmal etwas passieren, so muss der Bediener seine Qualifizierung zur Bedienung des Geräts vor Gericht beweisen. Mit einem SYSTEM-CARD-Bedienerausweis ist dies ganz einfach.
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Wir führen Schulungen für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in unserem Stammsitz in Kelkheim am Taunus durch. Auf Wunsch und bei größeren Gruppen kommen wir auch gerne zu Ihnen vor Ort und schulen Ihre Mitarbeiter dort in Theorie und Praxis. Zusätzlich bieten wir auch Schulungen in ganz Deutschland an. Fragen Sie einfach einen unserer Mitarbeiter telefonisch oder senden Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir finden den passenden Schulungsort für Sie.
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Eine SYSTEM-CARD-Schulung bedeutet für Sie als Unternehmer, dass Sie sicherstellen und nachweisen können, alle vom DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geforderten sicherheitsrelevanten Vorkehrungen zum Betrieb von Arbeitsbühnen getroffen zu haben.
Die DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) “Betreiben von Arbeitsmitteln” fordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Mit einer SYSTEM-CARD ist dies gewährleistet.
Weiterhin können alle jährlichen Auffrischungskurse als e-Learning bequem vom Arbeitsplatz oder zuhause durchgeführt werden. Dies minimiert Kosten und Ausfallzeiten. -
Der Bedienerausweis für Arbeitsbühnen dient als Beleg für eine fachgerechte Unterweisung im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen. Auch wenn derzeit noch keine gesetzliche Pflicht für einen Bedienerausweis besteht, so schreiben mittlerweile viele Unternehmen diesen bereits vor.
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Sie können sich einfach auf unserer Webseite über alle geplanten Schulungstermine informieren und sich direkt anmelden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder einen anderen Termin bevorzugen, dann schreiben Sie uns einfach ein Anfrage über den roten Button auf der rechten Seite oder rufen Sie uns unter 06195/6737950 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. -
Eine SYSTEM-CARD-Schulung bedeutet für Sie als Unternehmer, dass Sie sicherstellen und nachweisen können, alle vom DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geforderten sicherheitsrelevanten Vorkehrungen zum Betrieb von Arbeitsbühnen getroffen zu haben.
Die DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) “Betreiben von Arbeitsmitteln” (http://publikationen.dguv.de) fordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Mit einer SYSTEM-CARD ist dies gewährleistet.
Weiterhin können alle jährlichen Auffrischungskurse als e-Learning bequem vom Arbeitsplatz oder zuhause durchgeführt werden. Dies minimiert Kosten und Ausfallzeiten. -
Sie sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die geistigen und körperlichen Eignungen verfügen, die für Sie und andere eine gefahrlose Bedienung/Nutzung von Arbeitsbühnen gewährleisten.
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Der Arbeitsbühnenführerschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Voraussetzung für die Gültigkeit über diese Zeitspanne ist eine jährliche Unterweisung, gemäß DGUV Vorschrift 1. Hier bittet die SYSTEM-CARD ein innovatives e-Learning an, welches eine hohe Kostenersparnis bietet und effizient und flexibel ist. Sie benötigen keine aufwendige Terminplanung und haben keinen mehrstündigen Ausfall der Mitarbeiter, da jeder Teilnehmer individuell von zuhause oder vom Arbeitsplatz die Lern-Module durcharbeiten kann. Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises ist eine Wiederholungsschulung nötig. -
Eine SYSTEM-CARD Schulung dauert in der Regel ca. 5 Stunden und umfasst einen theoretischen und praktischen Teil im Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
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Sie als Teilnehmer der Schulung erhalten einen Bedienerausweis, die SYSTEM-CARD, mit Lichtbild im EC-Scheckkartenformat, ein Arbeitsbühnen-Logbuch und Ihr Unternehmen einen Unterweisungsnachweis zur Ablage in den Unterlagen.
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Die Schulungsgebühr beträgt 180,00 Euro (zzgl. gesetzliche MwSt.) plus 35,00 Euro (zzgl. gesetzliche MwSt.) für die Ausfertigung Ihres persönlichen Ausweises, Zertifikats und Arbeitsbühnen-Logbuchs.
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Wir führen Schulungen für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in unserem Stammsitz in Kelkheim am Taunus durch. Auf Wunsch und bei größeren Gruppen kommen wir auch gerne zu Ihnen vor Ort und schulen Ihre Mitarbeiter dort in Theorie und Praxis. Zusätzlich bieten wir auch Schulungen in ganz Deutschland an. Fragen Sie einfach einen unserer Mitarbeiter telefonisch oder senden Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir finden den passenden Schulungsort für Sie.
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Nein. Jeder, der aus Berufsgründen oder aus eigenem Antrieb heraus eine solche Schulung haben möchte, ist herzlich willkommen und kann an unseren Schulungen teilnehmen.
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Hier richten wir uns gerne nach Ihrem Anliegen. Wir sind bestrebt, Ihnen so viele Informationen wie möglich zukommen zu lassen.